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Beitrag von J.W. (Kindex-Mitglied) am 27.07.2004 |
Ich hab mir mal die ungeordneten Berichte zu dem Thema durchgelesn und werde nicht richtig schlau daraus! Auch das StGB ist hilft mir nicht weiter. Da steht nur was von Vergewaltigungen usw drin! Gibt es kein Gesetz, das ganz klar sagt, ab wann in Deutschland ein Mädchen mit einem Jungen schlafen darf? In Österreich ist das meiner Meinung nach eindeutiger geregelt. Auch in der Schweiz findet man eindeutigere Internetseiten. Kann mir hier mal jemand, der es wirklich weiß sagen, ab wann ein Junge mit einem Mädchen schlafen darf! (Ich bräuchte Antworten für die Beispiele: 14 J. und 16 J. 15 J. und 17 J. 15 J. und 18 J. 15 J. und 19 J.) Der Rest ist mir eingendlich klar (glaub ich). Sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr (sprich Pettig usw.) sind aber anders geregelt,oder? (beantworten) |
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Beitrag von Anonymus am 15.06.2005 |
und wie siehts dann aus, wenn Sie 14/15, Er 18 ist?
Ich habe mal was davon gehört, dass wenn ein über 18 Jähriger mit einer unter 16 jährigen Person schlafen will, dass dann die Erlaubnis der Eltern einzuholen ist. Stimmt das eigentlich? (beantworten) |
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Beitrag von Paul-Fred am 13.07.2005 |
Meiner Freundin ist 20 ich bin 16 meine eltern sind mit der Beziehung einverstanden ect. allet super. Frage ihr hat irgendeine aussenstehende Bekannte gedroht mann müsste sie anzeigen wegen "VerführungMinderjähriger" gibt es für soetwas in dem Alter über haupt noch eine Gesetztesgrundlage? Und hat sie als aussenstehende überhaupt eine Chance mit einer Klage? (beantworten) |
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